Eberndorf | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Eberndorf (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Eberndorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Eberndorf: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52)
Zuständige Stelle: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52) Anschrift: Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5930003
Öffnungszeiten: Eberndorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo/Di/Mi/Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr; Do von 07:30 bis 15:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Eberndorf Weitere informationen: Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52), zuständig für Eberndorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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