Bürgerservice Eberndorf

Eberndorf | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4020 Linz

Eltern in Eberndorf (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Eberndorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Eberndorf: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52)

Anschrift:

Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz
Schloßhof 2 - 4240 Freistadt
Linzerstraße 15 - 4150 Rohrbach in Oberösterreich

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5930003

Öffnungszeiten:

Eberndorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo/Di/Mi/Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr; Do von 07:30 bis 15:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Eberndorf

Weitere informationen:

Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52), zuständig für Eberndorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Eberndorf

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen