Reith bei Seefeld | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Reith bei Seefeld (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Reith bei Seefeld haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Reith bei Seefeld: Finanzamt Innsbruck (FA81)
Zuständige Stelle: Finanzamt Innsbruck (FA81) Anschrift: Innrain 32 - 6020 Innsbruck Bundesland: Tirol Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5942000
Öffnungszeiten: Reith bei Seefeld- Zuständige Stelle - Finanzamt Innsbruck (FA81) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Reith bei Seefeld Weitere informationen: Das Finanzamt Innsbruck (FA81), zuständig für Reith bei Seefeld kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Innsbruck (FA81). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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