Dellach im Drautal | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Dellach im Drautal (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Dellach im Drautal haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Dellach im Drautal: Finanzamt Spittal Villach (FA61)
Zuständige Stelle: Finanzamt Spittal Villach (FA61) Anschrift: Meister-Friedrich-Straße 2 - 9500 Villach Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5935002
Öffnungszeiten: Dellach im Drautal- Zuständige Stelle - Finanzamt Spittal Villach (FA61) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Dellach im Drautal Weitere informationen: Das Finanzamt Spittal Villach (FA61), zuständig für Dellach im Drautal kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Spittal Villach (FA61). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|