Matrei am Brenner | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Matrei am Brenner (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Matrei am Brenner haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Matrei am Brenner: Finanzamt Innsbruck (FA81)
Zuständige Stelle: Finanzamt Innsbruck (FA81) Anschrift: Innrain 32 - 6020 Innsbruck Bundesland: Tirol Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5942000
Öffnungszeiten: Matrei am Brenner- Zuständige Stelle - Finanzamt Innsbruck (FA81) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Matrei am Brenner Weitere informationen: Das Finanzamt Innsbruck (FA81), zuständig für Matrei am Brenner kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Innsbruck (FA81). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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