Bad St. Leonhard im Lavanttal | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Bad St. Leonhard im Lavanttal (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Bad St. Leonhard im Lavanttal haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Bad St. Leonhard im Lavanttal: Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59)
Zuständige Stelle: Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59) Anschrift: Sponheimer Straße 1 - 9300 St. Veit an der Glan Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5934001
Öffnungszeiten: Bad St. Leonhard im Lavanttal- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Bad St. Leonhard im Lavanttal Weitere informationen: Das Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59), zuständig für Bad St. Leonhard im Lavanttal kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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