Kappl | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Kappl (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kappl haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kappl: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53)
Zuständige Stelle: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53) Anschrift: Franz Schubert-Straße 37 - 4840 Vöcklabruck Bundesland: Tirol Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5931002
Öffnungszeiten: Kappl- Zuständige Stelle - Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kappl Weitere informationen: Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53), zuständig für Kappl kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (FA53). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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