Kals am Großglockner | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Kals am Großglockner (Tirol) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kals am Großglockner haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kals am Großglockner: Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82)
Zuständige Stelle: Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82) Anschrift: Im Gries 9 - 6370 Kitzbühel Bundesland: Tirol Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5943000
Öffnungszeiten: Kals am Großglockner- Zuständige Stelle - Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kals am Großglockner Weitere informationen: Das Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82), zuständig für Kals am Großglockner kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kitzbühel Lienz (FA82). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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