Althofen | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Althofen (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Althofen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Althofen: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)
Zuständige Stelle: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Anschrift: Dragonerstraße 31 - 4601 Wels Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5932002
Öffnungszeiten: Althofen- Zuständige Stelle - Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Althofen Weitere informationen: Das Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54), zuständig für Althofen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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