Weißkirchen in Steiermark | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Weißkirchen in Steiermark (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Weißkirchen in Steiermark haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Weißkirchen in Steiermark: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71)
Zuständige Stelle: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Anschrift: Herrengasse 30 - 8750 Judenburg Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5940001
Öffnungszeiten: Weißkirchen in Steiermark- Zuständige Stelle - Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Weißkirchen in Steiermark Weitere informationen: Das Finanzamt Judenburg Liezen (FA71), zuständig für Weißkirchen in Steiermark kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Judenburg Liezen (FA71). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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