Thörl | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Thörl (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Thörl haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Thörl: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Anschrift: An der Postwiese 8 - 8600 Bruck an der Mur Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5936001
Öffnungszeiten: Thörl- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Thörl Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65), zuständig für Thörl kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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