St. Peter am Kammersberg | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St. Peter am Kammersberg (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Peter am Kammersberg haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Peter am Kammersberg: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71)
Zuständige Stelle: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Anschrift: Herrengasse 30 - 8750 Judenburg Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5940001
Öffnungszeiten: St. Peter am Kammersberg- Zuständige Stelle - Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Peter am Kammersberg Weitere informationen: Das Finanzamt Judenburg Liezen (FA71), zuständig für St. Peter am Kammersberg kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Judenburg Liezen (FA71). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|