St. Kathrein am Hauenstein | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St. Kathrein am Hauenstein (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Kathrein am Hauenstein haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Kathrein am Hauenstein: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Anschrift: An der Postwiese 8 - 8600 Bruck an der Mur Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5936001
Öffnungszeiten: St. Kathrein am Hauenstein- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Kathrein am Hauenstein Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65), zuständig für St. Kathrein am Hauenstein kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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