Sankt Oswald bei Plankenwarth | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Sankt Oswald bei Plankenwarth (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Sankt Oswald bei Plankenwarth haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Sankt Oswald bei Plankenwarth: Finanzamt Graz-Umgebung (FA69)
Zuständige Stelle: Finanzamt Graz-Umgebung (FA69) Anschrift: Adolf-Kolping-Gasse 7 - 8010 Graz Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 539981
Öffnungszeiten: Sankt Oswald bei Plankenwarth- Zuständige Stelle - Finanzamt Graz-Umgebung (FA69) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Sankt Oswald bei Plankenwarth Weitere informationen: Das Finanzamt Graz-Umgebung (FA69), zuständig für Sankt Oswald bei Plankenwarth kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Graz-Umgebung (FA69). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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