Sankt Margarethen bei Knittelfeld | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Sankt Margarethen bei Knittelfeld (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Sankt Margarethen bei Knittelfeld haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Sankt Margarethen bei Knittelfeld: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71)
Zuständige Stelle: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Anschrift: Herrengasse 30 - 8750 Judenburg Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5940001
Öffnungszeiten: Sankt Margarethen bei Knittelfeld- Zuständige Stelle - Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Sankt Margarethen bei Knittelfeld Weitere informationen: Das Finanzamt Judenburg Liezen (FA71), zuständig für Sankt Margarethen bei Knittelfeld kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Judenburg Liezen (FA71). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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