Sankt Georgen ob Judenburg | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Sankt Georgen ob Judenburg (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Sankt Georgen ob Judenburg haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Sankt Georgen ob Judenburg: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71)
Zuständige Stelle: Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Anschrift: Herrengasse 30 - 8750 Judenburg Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5940001
Öffnungszeiten: Sankt Georgen ob Judenburg- Zuständige Stelle - Finanzamt Judenburg Liezen (FA71) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Sankt Georgen ob Judenburg Weitere informationen: Das Finanzamt Judenburg Liezen (FA71), zuständig für Sankt Georgen ob Judenburg kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Judenburg Liezen (FA71). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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