Mettersdorf am Saßbach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Mettersdorf am Saßbach (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Mettersdorf am Saßbach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Mettersdorf am Saßbach: Finanzamt Oststeiermark (FA67)
Zuständige Stelle: Finanzamt Oststeiermark (FA67) Anschrift: Gnaser Straße 3 - 8330 Feldbach Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5937001
Öffnungszeiten: Mettersdorf am Saßbach- Zuständige Stelle - Finanzamt Oststeiermark (FA67) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Mettersdorf am Saßbach Weitere informationen: Das Finanzamt Oststeiermark (FA67), zuständig für Mettersdorf am Saßbach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Oststeiermark (FA67). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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