Kraubath an der Mur | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Kraubath an der Mur (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kraubath an der Mur haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kraubath an der Mur: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Anschrift: An der Postwiese 8 - 8600 Bruck an der Mur Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5936001
Öffnungszeiten: Kraubath an der Mur- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kraubath an der Mur Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65), zuständig für Kraubath an der Mur kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag (FA65). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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