Unterrabnitz-Schwendgraben | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Unterrabnitz-Schwendgraben (Burgenland) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Unterrabnitz-Schwendgraben haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Unterrabnitz-Schwendgraben: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Anschrift: Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt Bundesland: Burgenland Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5926000
Öffnungszeiten: Unterrabnitz-Schwendgraben- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Unterrabnitz-Schwendgraben Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Unterrabnitz-Schwendgraben kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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