Hausmannstätten | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Hausmannstätten (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hausmannstätten haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hausmannstätten: Finanzamt Graz-Umgebung (FA69)
Zuständige Stelle: Finanzamt Graz-Umgebung (FA69) Anschrift: Adolf-Kolping-Gasse 7 - 8010 Graz Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 539981
Öffnungszeiten: Hausmannstätten- Zuständige Stelle - Finanzamt Graz-Umgebung (FA69) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hausmannstätten Weitere informationen: Das Finanzamt Graz-Umgebung (FA69), zuständig für Hausmannstätten kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Graz-Umgebung (FA69). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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