Gleisdorf | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Gleisdorf (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Gleisdorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Gleisdorf: Finanzamt Oststeiermark (FA67)
Zuständige Stelle: Finanzamt Oststeiermark (FA67) Anschrift: Gnaser Straße 3 - 8330 Feldbach Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5937001
Öffnungszeiten: Gleisdorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Oststeiermark (FA67) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Gleisdorf Weitere informationen: Das Finanzamt Oststeiermark (FA67), zuständig für Gleisdorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Oststeiermark (FA67). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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