Frauental an der Laßnitz | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Frauental an der Laßnitz (Steiermark) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Frauental an der Laßnitz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Frauental an der Laßnitz: Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72)
Zuständige Stelle: Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72) Anschrift: Lastenstraße 10 - 8430 Leibnitz Bundesland: Steiermark Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5941000
Öffnungszeiten: Frauental an der Laßnitz- Zuständige Stelle - Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Frauental an der Laßnitz Weitere informationen: Das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72), zuständig für Frauental an der Laßnitz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg (FA72). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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