St Johann im Pongau | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St Johann im Pongau (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St Johann im Pongau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St Johann im Pongau: Finanzamt Salzburg-Land (FA93)
Zuständige Stelle: Finanzamt Salzburg-Land (FA93) Anschrift: Aigner Straße 10 - 5026 Salzburg Bundesland: Salzburg Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5948000
Öffnungszeiten: St Johann im Pongau- Zuständige Stelle - Finanzamt Salzburg-Land (FA93) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St Johann im Pongau Weitere informationen: Das Finanzamt Salzburg-Land (FA93), zuständig für St Johann im Pongau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Salzburg-Land (FA93). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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