Bürgerservice Seeham

Seeham | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5026 Salzburg

Eltern in Seeham (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Seeham haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Seeham: Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Anschrift:

Aigner Straße 10 - 5026 Salzburg
-
-

Bundesland:

Salzburg

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5948000

Öffnungszeiten:

Seeham- Zuständige Stelle - Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Seeham

Weitere informationen:

Das Finanzamt Salzburg-Land (FA93), zuständig für Seeham kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Salzburg-Land (FA93). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Seeham

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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