Bürgerservice Puch bei Hallein

Puch bei Hallein | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5026 Salzburg

Eltern in Puch bei Hallein (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Puch bei Hallein haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Puch bei Hallein: Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Anschrift:

Aigner Straße 10 - 5026 Salzburg
-
-

Bundesland:

Salzburg

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5948000

Öffnungszeiten:

Puch bei Hallein- Zuständige Stelle - Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Puch bei Hallein

Weitere informationen:

Das Finanzamt Salzburg-Land (FA93), zuständig für Puch bei Hallein kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Salzburg-Land (FA93). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Puch bei Hallein

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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