Elsbethen | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Elsbethen (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Elsbethen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Elsbethen: Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
Zuständige Stelle: Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) Anschrift: Aigner Straße 10 - 5026 Salzburg Bundesland: Salzburg Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5947000
Öffnungszeiten: Elsbethen- Zuständige Stelle - Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Elsbethen Weitere informationen: Das Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91), zuständig für Elsbethen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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