Bürgerservice Eben im Pongau

Eben im Pongau | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 5700 Zell am See

Eltern in Eben im Pongau (Salzburg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Eben im Pongau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Eben im Pongau: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Zuständige Stelle:

Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Anschrift:

Brucker Bundesstraße 13 - 5700 Zell am See
Gartengasse 3 - 5580 Tamsweg
Hans Kappacher-Straße 14 - 5600 St. Johann im Pongau

Bundesland:

Salzburg

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5946002

Öffnungszeiten:

Eben im Pongau- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Eben im Pongau

Weitere informationen:

Das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90), zuständig für Eben im Pongau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Eben im Pongau

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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