Taiskirchen im Innkreis | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Taiskirchen im Innkreis (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Taiskirchen im Innkreis haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Taiskirchen im Innkreis: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)
Zuständige Stelle: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41) Anschrift: Stadtplatz 60 - 5280 Braunau am Inn Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5927001
Öffnungszeiten: Taiskirchen im Innkreis- Zuständige Stelle - Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Taiskirchen im Innkreis Weitere informationen: Das Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41), zuständig für Taiskirchen im Innkreis kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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