St. Marienkirchen an der Polsenz | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St. Marienkirchen an der Polsenz (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Marienkirchen an der Polsenz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Marienkirchen an der Polsenz: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)
Zuständige Stelle: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Anschrift: Dragonerstraße 31 - 4601 Wels Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5932002
Öffnungszeiten: St. Marienkirchen an der Polsenz- Zuständige Stelle - Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Marienkirchen an der Polsenz Weitere informationen: Das Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54), zuständig für St. Marienkirchen an der Polsenz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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