Rosenau am Hengstpaß | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Rosenau am Hengstpaß (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Rosenau am Hengstpaß haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Rosenau am Hengstpaß: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)
Zuständige Stelle: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Anschrift: Handel-Mazzetti-Promenade 14 - 4400 Steyr Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5929003
Öffnungszeiten: Rosenau am Hengstpaß- Zuständige Stelle - Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Rosenau am Hengstpaß Weitere informationen: Das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51), zuständig für Rosenau am Hengstpaß kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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