Rohr im Kremstal | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Rohr im Kremstal (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Rohr im Kremstal haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Rohr im Kremstal: Finanzamt Linz (FA46)
Zuständige Stelle: Finanzamt Linz (FA46) Anschrift: Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5928002
Öffnungszeiten: Rohr im Kremstal- Zuständige Stelle - Finanzamt Linz (FA46) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Rohr im Kremstal Weitere informationen: Das Finanzamt Linz (FA46), zuständig für Rohr im Kremstal kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Linz (FA46). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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