Neukirchen an der Enknach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Neukirchen an der Enknach (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neukirchen an der Enknach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neukirchen an der Enknach: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41)
Zuständige Stelle: Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41) Anschrift: Stadtplatz 60 - 5280 Braunau am Inn Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5927001
Öffnungszeiten: Neukirchen an der Enknach- Zuständige Stelle - Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neukirchen an der Enknach Weitere informationen: Das Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41), zuständig für Neukirchen an der Enknach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Braunau Ried Schärding (FA41). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|