Neuhofen an der Krems | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Neuhofen an der Krems (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neuhofen an der Krems haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neuhofen an der Krems: Finanzamt Linz (FA46)
Zuständige Stelle: Finanzamt Linz (FA46) Anschrift: Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5928002
Öffnungszeiten: Neuhofen an der Krems- Zuständige Stelle - Finanzamt Linz (FA46) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neuhofen an der Krems Weitere informationen: Das Finanzamt Linz (FA46), zuständig für Neuhofen an der Krems kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Linz (FA46). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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