Andau | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Andau (Burgenland) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Andau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Andau: Finanzamt Landeck Reutte (FA84)
Zuständige Stelle: Finanzamt Landeck Reutte (FA84) Anschrift: Innstraße 11 - 6500 Landeck Bundesland: Burgenland Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5945000
Öffnungszeiten: Andau- Zuständige Stelle - Finanzamt Landeck Reutte (FA84) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Andau Weitere informationen: Das Finanzamt Landeck Reutte (FA84), zuständig für Andau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Landeck Reutte (FA84). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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